Montag, 24. September 2012

Essay "Der frohe Floh"


Ralf Wendling
Essay

Augenblicke in der Natur

Der frohe Floh

Er bespringt mich. Er will etwas von mir. Ich höre seinen gierigen, röchelnden Atem ganz dicht bei mir. Dürre Beinchen umklammern mich. Ärmchen und Fingerchen, die sonst höchstens Bleistifte halten können, packen gnadenlos zu. Seine Kiefern bohren sich in meine Haut. Saugend. Lechzend.
Ich wache auf! Warum träume ich immer wieder von Politikern!? – Ist schon wieder Wahl? Wer geht noch hin zur hochgradigen Volksverdummungs-Aktion?
Mein Bein juckt. Der Kerl hat tatsächlich zugebissen. Saugt auch noch den letzten Tropfen aus den Menschen heraus.
Und vermehrt sich rasend schnell. Bei Gefahr: Rückzug in die letzte Ritze. Dann wieder hervorschießen, mit einem Grinsen der gebleckten Zähne. Achtung Kamera! Jetzt gilt´s! – „Ich hab´ zwar nichts zu sagen, doch ich bin präsent. Solange es irgendeinen der Mainstream-Journalisten zu interessieren scheint, lasse ich meine Worthülsen auf die Meute niederprasseln.“
Der Floh saugt. Nicht zu fassen. Impertinent. Er hangelt sich, kaum das ich ihn weggeschnickt habe, sofort wieder hoch. Ein Stehaufmännchen. Irgendeiner der abgehalfterten Allmachtpolitiker würde jetzt sagen:“ Er macht einen guten Job.“
Klar, aussaugen, auspressen, an die Kandarre nehmen; aus den Gelegen werden hurtig die Helfershelfer gezüchtet. So viele sind bereit, den Job zu übernehmen.
Ob die Flöhe organisiert sind? Gibt es dort eine Volksversammlung? Oder ein, nicht vom Volk autorisiertes, sogenanntes Grundgesetz? Einen Verfassungsschutz, der keine Verfassung schützen kann, weil es keine gibt? Und wen schützt er dann? Oder gegen wen arbeitet er dann? Hm, gibt es Finanzämter? – Nun, beim Thema „Aussaugen“…
Welche Gegenleistung bietet der Floh? Trägt er zu irgendeinem sozialen, ökologischen, gar ethischen Ziel bei?
Oder ist er nur sich selbst verantwortlich, seinem Hunger, seiner Gier, seinem Machtanspruch? Machiavelli und die Flöhe – könnte man mal eine Parabel schreiben. Vielleicht gibt es im Flohstaat auch Orden? Für imaginäre Leistungen, wie Abzocken bei denen, die eh´ nichts mehr haben? Oder für Unterstützung dauer-kriegführender Nationen? Ich sehe schon die ordenbehangenen Flöhe in Israel und Amerika.
Mein kleiner Floh an meinem Bein ist jedenfalls aktiv. Er kämpft seinen eigenen Kampf. Ich spüre es. Ich fühle seine Nähe. Hautnah. Ich werde ihm einen Namen geben: Gerhard? Siegmar?, Henoch? Oder gar Peer? Warum eigentlich immer männlich? Angela, why not?
Der winzige Kerl saugt. Beißt. Nervt.
Da zerdrücke ich ihn mit meinem Fingernagel.

Mittwoch, 19. September 2012

Geld und Werte

Zum Thema "Geld und Werte" ein interessanter Artikel des Kopp-Verlages. Ich bin freudig erstaunt, das der Bundesbank-Chef Jens Weidmann Klartext redet, auch wenn es etwas "metaphorisch" klingt und der gute, alte (und wissende!) Goethe bemüht wird, um Klarheit zu schaffen. Ich hoffe, die Botschaft kommt an: Weidmanns Heil Redaktion Notenbanker drücken sich selten deutlich aus oder skizzieren allgemeinverständlich Hintergründe. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat damit gebrochen und in sensationeller Weise auf einer Tagung Tacheles geredet. Er nannte Banknoten bedrucktes Papier, warnte vor Inflation als Folge grenzenlosen Gelddruckens, was letztlich zur Zerstörung des Geldsystems führen könne. Mit zeitlosen Passagen aus Johann Wolfgang von Goethes »Faust II« bringt er die momentane Misere auf den Punkt und überlässt es der Phantasie der Adressaten, ob EZB-Boss Draghi statt Mario eher den Vornamen Mephisto verdient hätte. Nach diesem Auftritt des obersten deutschen Währungshüters kann kein Deutscher mehr behaupten, er sei nicht gewarnt worden. Lesen Sie seine Rede im Original: Begrüßungsrede anlässlich des 18. Kolloquiums des Instituts für bankhistorische Forschung (IBF) Papiergeld – Staatsfinanzierung – Inflation. Traf Goethe ein Kernproblem der Geldpolitik? Sehr geehrter Herr Dr. Reckers, Herr Prof. Hüttl, Herr Prof. Binswanger, sehr geehrte Damen und Herren. Ich freue mich sehr, Sie heute in der Hauptverwaltung in Hessen der Deutschen Bundesbank begrüßen zu können. Die hohe Teilnehmerzahl zeigt, dass das Institut für bankhistorische Forschung (IBF) ein sehr zugkräftiges Thema für das Kolloquium gefunden hat. Mit »Papiergeld – Staatsfinanzierung – Inflation. Traf Goethe ein Kernproblem der Geldpolitik?« ist die heutige Veranstaltung überschrieben. Diese im Titel gestellte Frage könnte ich nun schlicht mit »ja« beantworten. Denn Goethe hat in der Tat bereits vor circa 180 Jahren das Kernproblem der heutigen, auf Papiergeld fußenden Geldpolitik analysiert und in unnachahmlicher Weise literarisch festgehalten. Ich möchte mich zwar kurzfassen, aber um dem Anlass und dem Thema gerecht zu werden, will ich es nicht bei einem schlichten Ja belassen, sondern im Folgenden noch etwas näher auf den Themenkomplex des heutigen Kolloquiums eingehen. 2 Geld und Geldschöpfung Ich möchte mit einer Frage beginnen, die auf den ersten Blick trivial, damit aber erfahrungsgemäß besonders schwierig ist: Was ist eigentlich Geld? Eine prägnante Antwort aus ökonomischer Sicht lautet: Geld ist, was Geldfunktionen erfüllt. Da Geld über seine Funktionen definiert wird, sind ganz verschiedene Dinge grundsätzlich geeignet, als Geld zu fungieren, solange sie als Tauschmittel, als Zahlungsmittel und als Wertaufbewahrungsmittel genutzt werden können. In einigen Ländern wurden früher zum Beispiel Muscheln als Geld verwendet, gleiches gilt für Felle, Salze oder Perlen. Auch Nutzvieh konnte als Geld dienen – das lateinische Wort für Vieh lautet »pecus«, von dem sich »pecunia« für Geld ableitet. Über die längsten Phasen der Menschheitsgeschichte dienten also konkrete Gegenstände als Geld, wir sprechen daher von Warengeld. Insbesondere genossen und genießen edle und seltene Metalle – an erster Stelle Gold – wegen ihrer angenommenen Werthaltigkeit hohes Vertrauen. Gold ist somit gewissermaßen der zeitlose Klassiker in seiner Funktion als Tausch-, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. »Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles«, lässt Goethe Margarete im Faust I sagen. Jenes Geld jedoch, welches wir in Form von Banknoten und Münzen bei uns tragen, hat mit Warengeld nichts mehr zu tun. Die Rückbindung an Goldbestände gibt es nicht mehr, seit im Jahr 1971 die Goldbindung des US-Dollar aufgehoben wurde. In Kurzform: Heutiges Geld ist durch keinerlei Sachwerte mehr gedeckt. Banknoten sind bedrucktes Papier – die Kenner unter Ihnen wissen, dass es sich im Fall des Euro eigentlich um Baumwolle handelt –, Münzen sind geprägtes Metall. Dass Banknoten und Münzen im täglichen Leben als Zahlungsmittel akzeptiert werden, hat zwar auch damit zu tun, dass sie alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel sind. Letztlich fußt die Annahme von Papiergeld jedoch primär auf dem Vertrauen der Bevölkerung, mit dem erhaltenen Papiergeld selbst auch wieder Käufe tätigen zu können. Geld ist in diesem Sinne eine gesellschaftliche Konvention – es hat keinen eigenständigen Wert, der der Nutzung vorgelagert ist, sondern sein Wert entsteht erst durch den ständigen Austausch und den Gebrauch als Geld. Diese Erkenntnis, dass Vertrauen zentral, ja konstitutiv für die Geldeigenschaft ist, ist übrigens schon sehr alt. Aristoteles hat sie bereits im 4. Jahrhundert vor Christus in seiner Politik und der Nikomachischen Ethik herausgearbeitet. Gerade in jüngster Zeit stellen sich viele Bürger die Frage nach der Herkunft des Geldes: Woher nehmen denn die Zentralbanken eigentlich das viele Geld, das sie brauchen, um dem Bankensystem im Rahmen geldpolitischer Operationen Kredite in Billionenhöhe zu geben oder anderes zu kaufen? Weshalb heißt es in diesem Zusammenhang regelmäßig, dass die finanzielle Feuerkraft der Notenbanken grundsätzlich grenzenlos sei? Notenbanken schaffen Geld, indem sie Geschäftsbanken gegen Sicherheiten Kredite gewähren oder ihnen Aktiva wie zum Beispiel Anleihen abkaufen. Die Finanzkraft einer Notenbank ist dabei prinzipiell unbegrenzt, da sich eine Notenbank das Geld, das sie vergibt oder mit dem sie bezahlt, vorher nicht etwa beschaffen muss, sondern es quasi aus dem Nichts erschaffen kann. Das Drucken neuen Geldes ist hierfür ein passendes Bild, ökonomisch gesehen ist die Notenpresse jedoch gar nicht nötig, da sich die Geldschöpfung primär in der Bilanz der Notenbank, auf ihren Konten, widerspiegelt. Wie kommt nun aber beim Thema der beschriebenen Geldschöpfung Johann Wolfgang von Goethe ins Spiel? Warum habe ich den Bogen also etwas weiter gespannt? 3 Geldschöpfung, Goethe, Faust und Alchemie Zur Erinnerung sei hier kurz an die Geldschöpfungsszene im ersten Akt von Faust II erinnert. Mephisto, als Narr verkleidet, spricht mit dem von akuten Geldnöten geplagten Kaiser und konstatiert: »Wo fehlt’s nicht irgendwo auf dieser Welt? Dem dies, dem das, hier aber fehlt das Geld.« Der Kaiser erwidert schließlich auf Mephistos geschickten Überredungsversuch: »Ich habe satt das ewige Wie und Wenn; Es fehlt an Geld, nun gut, so schaff’ es denn.« Mephisto antwortet darauf: »Ich schaffe, was ihr wollt, und schaffe mehr.« Er bringt den Kaiser im Trubel des nächtlichen Maskenballs dazu, eine Urkunde zu unterschreiben, die Mephisto über Nacht vervielfältigen und anschließend als Papiergeld verbreiten lässt. Die Beteiligten sind vom anfänglichen Erfolg dieser Maßnahme ganz angetan. So verkündet der Kanzler voller Freude: »So hört und schaut das schicksalsschwere Blatt – (gemeint ist das geschaffene Papiergeld) – das alles Weh in Wohl verwandelt hat. Er liest: ›Zu wissen sei es jedem, der’s begehrt: Der Zettel hier ist tausend Kronen wert.‹« Mephisto facht die Freude noch weiter an, indem er kurze Zeit später sagt: »Ein solch Papier, an Gold und Perlen Statt, Ist so bequem, man weiß doch, was man hat; Man braucht nicht erst zu markten, noch zu tauschen, Kann sich nach Lust in Lieb’ und Wein berauschen.« Die Beteiligten sind so beglückt über die vermeintliche Wohltat, dass sie gar nicht ahnen, dass ihnen die Entwicklung aus den Händen gleiten wird: Zwar kann sich der Staat im Faust II in einem ersten Schritt seiner Schulden entledigen, während die private Konsumnachfrage stark steigt und einen Aufschwung befeuert. Im weiteren Verlauf artet das Treiben jedoch in Inflation aus und das Geldwesen wird infolge der rapiden Geldentwertung zerstört. Es ist beeindruckend, dass und wie Goethe den potenziell gefährlichen Zusammenhang von Papiergeldschöpfung, Staatsfinanzierung und Inflation – und somit ein Kernproblem ungedeckter Währungsordnungen – in Faust II beleuchtet. Dies gilt gerade deshalb, da man Faust und Goethe in der Regel nicht direkt mit ökonomischen Zusammenhängen assoziiert, schon gar nicht mit solch zentralen geldpolitischen Spannungsfeldern. Dass sich Faust jedoch sehr wohl ökonomisch deuten lässt, hat unter anderem Professor Adolf Hüttl gezeigt. Er ist ehemaliger Vizepräsident der damaligen Landeszentralbank in Hessen und zu meiner großen Freude heute hier anwesend. Bereits 1965 schrieb er im Mitarbeiter-Magazin der Bundesbank einen sehr erkenntnisreichen Text unter der Überschrift: »Das Geld in Goethes Faust II«. Der seinerzeit in Sankt Gallen lehrende Professor Hans Christoph Binswanger – zu meiner Freude heute ebenso anwesend – ging ähnlich vor und legte Mitte der 80er-Jahre ein Buch mit dem Titel Geld und Magie – Deutung und Kritik der modernen Wirtschaft anhand von Goethes Faust vor. Die zentrale These Binswangers lautet, dass Goethe die moderne Wirtschaft mit ihrer Papiergeldschöpfung als eine Fortsetzung der Alchemie mit anderen Mitteln darstelle. Während die klassischen Alchemisten versuchten, aus Blei Gold zu machen, werde in der modernen Wirtschaft Papier zu Geld gemacht. In der Tat dürfte der Umstand, dass Notenbanken quasi aus dem Nichts Geld schaffen können, vielen Beobachtern als etwas Überraschendes, Seltsames, vielleicht sogar Mystisches, Traumhaftes – oder auch Albtraumhaftes – vorkommen. 4 Verantwortung der unabhängigen Notenbank Denn wenn Notenbanken potenziell unbegrenzt Geld quasi aus dem Nichts schaffen können, wie kann dann sichergestellt werden, dass Geld ausreichend knapp und somit werthaltig bleibt? Ist bei der Möglichkeit, Geld mehr oder weniger frei zu schaffen, die Versuchung nicht sehr groß, dieses Instrument zu missbrauchen und sich kurzfristig zusätzliche Spielräume zu schaffen, auch wenn damit langfristiger Schaden sehr wahrscheinlich ist? Ja, diese Versuchung besteht sehr wohl, und viele sind ihr in der Geschichte des Geldwesens bereits erlegen. Schaut man in der Historie zurück, so wurden staatliche Notenbanken früher oft gerade deshalb geschaffen, um den Regenten möglichst freien Zugriff auf scheinbar unbegrenzte Finanzmittel zu geben. Durch den staatlichen Zugriff auf die Notenbank in Verbindung mit großem staatlichem Finanzbedarf wurde die Geldmenge jedoch häufig zu stark ausgeweitet, das Ergebnis war Geldentwertung durch Inflation. Im Licht dieser Erfahrung wurden Zentralbanken in den vergangenen Jahrzehnten gerade deshalb als unabhängige Institutionen geschaffen und auf das Sichern des Geldwertes verpflichtet, um explizit die staatliche Vereinnahmung der Geldpolitik zu verhindern. Die Unabhängigkeit der Notenbanken ist ein außergewöhnliches Privileg – ein Selbstzweck ist sie jedoch nicht. Vielmehr dient sie im Kern dazu, glaubwürdig sicherzustellen, dass sich die Geldpolitik ungehindert darauf konzentrieren kann, den Geldwert stabil zu halten. Geldpolitische Unabhängigkeit und ein gut funktionierender, auf Geldwertstabilität ausgerichteter Kompass der geldpolitischen Entscheidungsträger sind notwendige – wenn auch nicht hinreichende – Voraussetzungen dafür, die Kaufkraft des Geldes und damit das Vertrauen der Menschen zu bewahren. Für das Vertrauen ist aber wichtig, dass sich Notenbanker, die ein öffentliches Gut verwalten – stabiles Geld – auch öffentlich rechtfertigen. Der beste Schutz gegen die Versuchungen in der Geldpolitik ist eine aufgeklärte und stabilitätsorientierte Gesellschaft. 5 Schluss Mit diesem Überblick zu Goethe, Faust und Papiergeld möchte ich es bewenden lassen. Sie dürften bemerkt haben, dass das hiesige Gebäude den Zusammenhang von Frankfurt, Goethe, Geld und Faust in vielerlei Hinsicht widerspiegelt, unter anderem durch Skulpturen und Malereien. Diese Art von Kunst am Bau geht unter anderem auf Professor Hüttls damalige Initiative zurück. Ich möchte es nun den weiteren Vortragenden überlassen, das Thema des heutigen Kolloquiums noch genauer auszuleuchten. Ich bin sicher, dass das Begriffspaar Goethe und Geld am heutigen Nachmittag noch viele interessante Einblicke bereithält. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen eine anregende und gelungene Veranstaltung.

Ein weiterer Schritt zur Diktatur

Eigentlich möchte ich meinen Finger nicht in die Wunde legen, doch man kann es gar nicht oft genug erwähnen, welche Folgen das Urteil unseres sog. Verfassungsgerichtes hat; Deutschland wird ausverkauft, wir, die Bürger, zahlen die Zeche; was muss eigentlich noch alles passieren, bis diese gewissenlosen "Politiker" und ihre Helfershelfer hinweggefegt werden...? Artikel des Kopp-Verlages vom 18.09.2012: Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider Das Bundesverfassungsgericht hat sich dem Unrecht der politischen Klasse nicht in den Weg gestellt. Die Bürger Deutschlands und der weiteren Europäischen Union können über das Urteil des Gerichts vom 12. September 2012 nicht froh sein. Es war die wohl letzte Chance, den wirtschaftlichen und politischen Niedergang Deutschlands und der übrigen Union aufzuhalten und sich auf den Weg der praktischen Vernunft zu begeben, um die Mitgliedsstaaten wieder zu Rechtsstaaten, Sozialstaaten und Demokratien zu reorganisieren. Der Union hätte nach dem Ende des Euro-Abenteuers wieder eine Gestalt gegeben werden können und müssen, welche der Freiheit der Bürger, deren Souveränität, genügt, ein europäisches Europa, ein Staatenbund der Nationalstaaten, ein Europa der Freiheit, des Rechts und der Staaten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich, fest eingefügt in die politische Klasse, der europäischen Integrationsideologie, der Vision eines großen, mächtigen Europas, einer Großmacht neben den Vereinigten Staaten von Amerika, neben China, neben Russland, neben den neuen erwarteten Großmächten wie Brasilien, Indien und anderen unterworfen. Die Union wird ein großer Staat werden, aber ein Staat der Unfreiheit, des Unrechts, der Armut, ein Staat des Krieges, im Innern und nach außen, ein failed state. Die wichtigsten Sicherungen der Freiheit und des Rechts gehen verloren, die horizontale und die vertikale Gewaltenteilung. Seit der Aufklärung sind diese die Kriterien der Republikanität, deren Fehlen die Definition der Despotie ist. Die horizontale Gewaltenteilung, die zwischen der Exekutive und der Legislative, ist in den Parteienstaaten längst entleert, zunehmend auch die Unabhängigkeit der Judikative, wie das Urteil erweist. Darum ist die Stärkung des Parlamentarismus durch alle europapolitischen Urteile des Bundesverfassungsgerichts der jüngeren Zeit nur ein schwacher Schein des Rechtsschutzes der Bürger. Das parteiengeprägte Parlament beschließt, was ihm die Parteienoligarchie vorgibt. Die wiederum ist international eingebunden und von nicht offengelegten Machthabern befohlen, vornehmlich aus der Finanzwelt, die sich als die wirkliche Obrigkeit unserer Niedergangszeit durchgesetzt hat. Demokratie ist dieser zuwider. Darum drängt sie diese Schritt für Schritt zurück, mit allen Mitteln der Propaganda, der Ausgrenzung, der Korruption. Demokratie und Kapitalismus sind nun einmal genauso unvereinbar wie Demokratie und Sozialismus. Nur bürgerliche Gemeinwesen, Republiken, können, müssen aber auch demokratisch sein. Das Bündnis der Kapitalisten mit den Sozialisten ist das Unglück unserer Zeit. Freie Wahlen in Gefahr Allerdings geben die bürgerlichen Rechte des Parlaments auch Chancen für die Menschen, von Untertanen wieder zu Bürgern zu werden. Dafür müssen sie nur anders wählen. Freilich weiß man nicht, wie lange ihnen die Möglichkeit dafür gelassen wird. Verfassungsschutz, Medien und Wahlsystem behindern schon lange und recht wirksam freie Wahlen. Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, jetzt auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend das Bundesverfassungsgericht. Es hätte spätestens 1998 die Einführung der einheitlichen Währung, des Euro, unterbinden müssen. Aber das Zusammenspiel der Parteienoligarchie mit dem Verfassungsgericht läuft wie geschmiert. Vielleicht genügt dafür allein die Ideologie »Europa, Europa«, die postnationale »Religion«, der vermeintliche Fortschritt zu einer neuen Welt, der New World. Die linke Political Correctness ist nun einmal unverbesserlich internationalistisch, egalitaristisch und sozialistisch. Auf Freiheit, auf Recht, auf praktische Vernunft hat sie noch nie Rücksicht genommen. Das ist den Ideologen auch viel zu mühsam und hindert sie vor allem an der Machtentfaltung. Religionen und Ideologien unterscheiden sich insofern nicht. Es geht um die Macht der Priester und der Kommissare, die sie in Gemeinwesen der praktischen Vernunft nicht haben können; denn in diesen sind die Menschen Bürger, also frei. Der Kapitalismus weiß den Verfall der praktischen Vernunft, der Freiheit und des Rechts in den sozialistisch ideologisierten Parteienstaaten trefflich für seine Interessen zu nutzen, sowohl durch Manipulation der Vermögensmärkte die Vermögen weitestgehend an sich zu ziehen als auch eine imperiale Macht aufzubauen, die diese Vermögen zu sichern erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hält sich aus dem Machtkampf heraus, als wäre dieser nur eine Sache der Politik, die Regierung und Parlament zu verantworten hätten. Es ist aber eine Sache des Rechts. Sowohl der internationale Kapitalismus als auch der internationale Sozialismus sind mit der Souveränität der Völker, mit deren Freiheit und mit deren Recht unvereinbar. Diese zu verteidigen ist Amt des Gerichts. Es ist eingerichtet, um Widerstand gegen das Unrecht unnötig zu machen. Es hat wieder versagt. Bürgerrechte erneut geschwächt Das Gericht hat die Eilanträge abgelehnt, mit denen die völkerrechtliche Verbindlichkeit durch Vertragsratifizierung erstens der Umwandlung der währungsrechtlichen Stabilitätsgemeinschaft in eine Haftungs-, Schulden- und Finanzunion mittels des neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV, zweitens des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM, der die Staatsfinanzierung wirtschaftlich gescheiterter Staaten vor allem durch Deutschland neben dem vorläufigen »Rettungsschirm« übernehmen soll, und drittens des Fiskalpaktes, dessen Kern die illusionäre »Schuldenbremse« und die Verpflichtung zum Schuldenabbau ist, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache und damit in allen Anträgen unterbunden werden sollte. Die Zustimmungsgesetze zu den Verträgen waren alle in weitgehender Unkenntnis ihrer Inhalte vom Bundestag und vom Bundesrat am 29. Juni 2012 verabschiedet worden. Das Gericht hat, um diese Ablehnung rechtfertigen zu können, die Anforderungen an eine einstweilige Anordnung entgegen dem Recht und entgegen dem Interesse am Schutz wenigstens des Kerns der Verfassung der Bürger wesentlich verschärft. Es hat nämlich den Erfolg eines Eilantrags, wenn es um die Ratifizierung völkerrechtlicher, zumal europarechtlicher Verträge geht, davon abhängig gemacht, dass die Verfassungsbeschwerden in »summarischer Prüfung« mit »hoher Wahrscheinlichkeit« Erfolg versprechen. Bisher genügte es, dass sie nicht offensichtlich unbegründet sind, abgesehen von der außerdem notwendigen Folgenabwägung einer einstweiligen Anordnung zum Nachteil des verklagten Staates oder deren Ablehnung zum Nachteil der Beschwerdeführer. Das ist eine erneute, schmerzliche Schwächung der Bürgerrechte. Das Gericht hat lediglich den Vertragsinhalt in zwei wichtigen Punkten klargestellt und Deutschland verpflichtet, die richtige Interpretation des Vertrages völkerrechtlich sicherzustellen. Zum einen ist das die Begrenzung der Gewährleistung des Stammkapitals des ESM durch Deutschland auf etwa 190 Milliarden Euro, die ernsthaft nicht bestreitbar war, aber doch zu besorgten Interpretationen geführt hat, nämlich dahin, dass die Kapitalabrufe nach dem Vertrag bis zu 700 Milliarden Euro gehen könnten, wenn andere ESM-Mitglieder ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, oder dass die Ausgabewerte der Beteiligungen nicht an den im Vertrag festgelegten Nennwert gebunden seien und sich dadurch die Belastungen Deutschlands beliebig erhöhen ließen. Weiterhin hat das Gericht die demokratiewidrigen Geheimhaltungsregeln des ESM insoweit zurückgewiesen, als sie auch die vollständige Information des Bundestages über die Handlungen des ESM ausgeschlossen hätten. Der Bundestag kann beanspruchen, von allen Informationen, welche die Bundesregierung hat, unterrichtet zu werden; denn er hat die Integrationsverantwortung. Das ist gut, aber der Deutsche Bundestag hat hinreichend unter Beweis gestellt, dass er nicht befähigt ist, diese Verantwortung wahrzunehmen. Im Übrigen: Was die Abgeordneten wissen, müssen auch die Bürger wissen dürfen und können; denn die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, dessen Diener, nicht dessen Herren und Vormünder. Bundestag wird Deutschland weiter bluten lassen Ich hege wenig Zweifel, dass der Bundestag dem Ansinnen, die Gewährleistung Deutschlands und damit die Finanzierungspflicht des Deutschen Volkes zu erweitern, wenn der ESM das anfordert, »europabegeistert« folgen wird, bis zum bitteren Ende. Die Abgeordneten haften doch nicht mit dem eigenen Vermögen. Es gilt das wichtigste innere, nie gesagte Argument: Uns geht es doch gut; wir sind auf der richtigen Seite. Im Bundestag sitzen allenfalls vereinzelt Abgeordnete mit bürgerlichem Gewissen, mit Verantwortungsgefühl für die »Menschen im Lande«, mit Leidenschaft für Deutschland. Jedem willigen Vollstrecker winkt auch ein Amt in der Europäischen Union oder ein Job in der Industrie, möglichst der Finanzindustrie, sollte er sein einträgliches Mandat für jüngere Interessenten räumen müssen, freilich nachdem er die Pensionsansprüche ersessen hat, was sehr schnell geht. Das Bundesverfassungsgericht gibt seinem berechtigten Misstrauen Ausdruck, dass der Europäische Gerichtshof den Vertragstext entgegen dem Wortlaut und entgegen den gebotenen Interpretationsmethoden wie üblich integrationistisch entgegen den Interessen Deutschlands auslegt und Deutschland für verpflichtet erklärt, über die 190 Milliarden Euro hinaus dem ESM Kapital zur Verfügung zu stellen. Der Bestand und die Vertiefung der Europäischen Union ist diesem »Gericht« das höchste »Rechtsprinzip«, in dessen Interesse auch die Verträge gebeugt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht ausschließen können, aber mit seiner Ratifikationsauflage größtmöglich erschwert. Deutschland wäre an eine vertragswidrige Vertragsauslegung ohnehin nicht gebunden, hätte aber, wenn es die Vertragstreue zur Geltung bringen wollte, nur die Möglichkeit, die Union zu verlassen. Das wäre richtig, aber das ist von der politischen Klasse keinesfalls zu erwarten, solange das Volk sie nicht dazu zwingt. Das Volk aber ist in die Irre geführt. Die einzige Rettungschance für Deutschland und Europa liegt in einer anderen Besetzung des Deutschen Bundestages. Die Alternative auf mittlere Sicht ist nicht nur die wirtschaftliche Destabilisierung Deutschlands und der übrigen Union, sondern in deren Gefolge die politische Destabilisierung. Deren Folgen sind freilich ungewiss. Sie müssen keineswegs die Rückkehr zum Recht sein. Eher ist die harte Diktatur der Europäischen Union zu erwarten. Zentralistischer Bundesstaat formiert sich Art. 136 Abs. 3 AEUV rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht als stabilitätsverpflichtete Weiterentwicklung der Währungsunion im Rahmen der Struktur derselben, die ihr der Maastricht-Vertrag gegeben hat und geben musste. Es gesteht nicht zu, dass diese Vertragsänderung die Stabilitätsgemeinschaft in eine Haftungs- und Schuldenunion umwandelt, das Gegenteil einer Stabilitätsgemeinschaft, zudem gänzlich unbestimmt in den Voraussetzungen und den Vorschriften, welche den Nehmerländern zu machen sind, also den Auflagen. Vor allem diese Vertragsänderung begründet die Finanzunion und beendet die Eigenständigkeit der mitgliedsstaatlichen Haushalte. Sie schafft eine neue Union, endgültig den zentralistischen Bundesstaat, souveränitätswidrig, demokratiewidrig, rechtsstaatswidrig und allemal sozialstaatswidrig. Sie gibt den Integrationspolitikern eine Ermächtigung an die Hand, die sie zu jedweder Integrationsmaßnahme befugt. Das Prinzip der begrenzten Ermächtigung ist ad acta gelegt. Unbestimmte Verträge sind rechtsstaatswidrig und damit der Freiheit der Bürger und deren politischer Form, der Demokratie, unvereinbar. Gegen die völkerrechts- und demokratiewidrige Stimmrechtsaussetzung im ESM der Vertreter der Mitgliedsstaaten im Gouverneursrat oder im Direktorium des ESM, welche ihren Beitrag nicht entrichtet haben, hat das Bundesverfassungsgericht nichts einzuwenden. Das kann auch Deutschland treffen, so dass es zu ruinösen Zahlungen oder Haftungen verpflichtet werden kann, ohne selbst mitzubestimmen. Das ist mit der Souveränität eines Volkes schlechterdings unvereinbar, wie auch die Auflagen an fremde, hilfsbedürftige Staaten, die freilich kaum mehr aufrechterhalten werden, weil sie auch nicht durchgesetzt werden können. Wichtig ist der politischen Klasse nur der Bestand der Union. Diese hat einen großen Vorteil: Sie ist nicht demokratisch. In der Schuldenordnung des Fiskalpaktes sieht das Gericht keinen erheblichen Unterschied zur Regelung der Haushaltsdisziplin des jetzigen Arbeitsvertrages (Art. 126 AEUV), aber auch nicht zur Schuldenordnung des Grundgesetzes. Es lässt den Fiskalpakt also durchgehen. Diese Einschätzung ist mehr als oberflächlich, verpflichtet doch der Fiskalpakt zur Schuldenrückführung, für die Deutschland jährlich nach jetzigem Durchschnittszins Deutschlands 26 Milliarden Euro aufbringen muss, während die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Art. 109, wenn diese denn in späteren Jahren zur Anwendung kommen wird, lediglich eine Rückführung der Nettokreditaufnahme vorschreibt. Auch das wird nicht gehen. Außerdem droht der Fiskalpakt Zwangsgelder an und unterwirft die Staaten weitestgehend dem Haushaltsdiktat der Kommission der Union – eindeutig souveränitätswidrig. Verfassungsrichter befördern die Abschaffung Deutschlands All diese Gefahren ignoriert das Bundesverfassungsgericht mit seiner und in seiner Entscheidung. Es macht sich nicht nur für den Niedergang des Rechtsstaates mitverantwortlich, sondern auch für den Zusammenbruch der Lebensgrundlagen in Deutschland und Europa. Es gefährdet den Frieden unseres Kontinents. Es sympathisiert recht offen mit der Integration der Union zum Großstaat, in dem die politischen Führer seit Jahrzehnten die Zukunft und das Heil auch der Deutschen sehen, anders formuliert: mit der Abschaffung Deutschlands. Das Gegenteil ist geboten, rechtlich durch die Souveränität des Deutschen Volkes als die Freiheit seiner Bürger und wirtschaftlich nach den Gesetzen der Ökonomie, die eine Einheit von Staat und Wirtschaft, vor allem Währung, unverzichtbar machen. Ohne Deutschland, ohne eigenständiges Deutschland ist Europa zur Bedeutungslosigkeit verurteilt. Freiheit, Recht und Wohlstand in Europa kann es nur in einem europäischen Europa mit einem souveränen Deutschland geben. Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat hängen von der genannten Einheit des Staates mit der Wirtschaft und wegen des Sozialprinzips von der hinreichenden Homogenität des Volkes ab. Es gibt kein europäisches Volk und wird auch auf lange Sicht keines geben. Ohne Volk aber gibt es keinen Staat des Rechts, keine Freiheit, aber auch keinen Wohlstand und schon gar nicht soziale Gerechtigkeit. Ein europaweiter oder gar globaler Egalitarismus ist nicht nur zum Scheitern verurteilt, weil er menschheitswidrig ist, er führt unausweichlich zu Despotie, ja Tyrannis. Diesen Egalitarismus aber betreibt die politische Klasse, weil das einer kleinen »Elite« unendlichen Reichtum und unbeschränkte Herrschaft über die ganze Menschheit verspricht. Das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht nicht bereit ist, festzustellen, dass die Union längst der Bundesstaat ist, der sie nicht sein darf, weil die Völker danach nicht gefragt wurden, einfach deswegen, weil sie das aus guten Gründen nicht wollen. Das große Unrecht erörtert das Gericht gar nicht erst, die schlichteste Methode, ungewünschten Erkenntnissen aus dem Weg zu gehen. Das Bundesverfassungsgericht verweigert nach wie vor den Vermögensschutz aus der Eigentumsgewährleistung, obwohl unbestritten die Inflation, die auf absehbare Zeit trotz der gegenwärtigen Deflation in der Realwirtschaft im Gegensatz zur starken Inflation der Vermögenswerte, zu erwarten ist. Darüber hinaus erscheint eine Währungsreform am Schluss des »Dramas« unausweichlich. Beides sind unbestritten Enteignungen, nicht der großen Vermögen, sondern auch und vor allem der Vermögen der kleinen Leute, nämlich der Rentenansprüche, der Pensionsansprüche, der Transferansprüche, die alle nur rechtlich gesicherte Erwartungen an den Staat sind, welche durch nichts von den Anspruchsberechtigten geschützt werden können. Auch die Grundstücksvermögen, Häuser und Wohnungen, dürften entwertet werden, zumal zu erwarten ist, dass sie vor dem endgültigen Zusammenbruch vom Staat mittels Zwangsanleihen zur Finanzierung fremder Staaten missbraucht werden. Auch das Recht auf Recht, das jeder Bürger aus der politischen Freiheit hat, akzeptiert das Gericht nicht. Es sieht sich aufgrund von Bürgerklagen nicht zur allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle der Politik verpflichtet. Das Gericht schützt die Bürger nicht wirklich Das Gericht kapriziert sich fast ausschließlich auf die Budgetbefugnisse des Parlaments, die es gegen demokratiewidrige Selbstaufgabe durch die Abgeordneten festigt. Das bringt den Bürgern wenig, wenn nicht nichts, weil das Parlament des republikwidrigen Parteienstaates so gut wie jeder Maßnahme zustimmt, welche ihm von der Finanz-, Medien- und Parteienoligarchie vorgeschrieben wird. Erst die »evidente Überschreitung der äußersten Grenzen« der Refinanzierbarkeit der Kredite und der Belastbarkeit des Volkes hält das Gericht für judiziabel. Bis dahin würden allein die Regierung und vor allem das Parlament die Verantwortung haben, deren »weiten Einschätzungsspielraum« der Gefahren, die das Gericht durchaus sieht und anspricht, müsse das Gericht um der Gewaltenteilung willen respektieren. Genau das ist das ständige Argument des Bundesverfassungsgerichts, um sich den Geboten des Rechts zu entziehen. Recht ohne Gerichtsschutz ist wertlos. Es schafft den Frieden des Rechtsstaates nicht. Es lässt Enttäuschung entstehen und drängt irgendwann zur Gewalt. Ein Gericht muss seine Kontrollaufgabe streng praktizieren und auch akzeptieren, dass politische Maßnahmen, die aller Wahrscheinlichkeit nach gemäß den ökonomischen Gesetzen den Grundrechten zuwider sind und den Bürgern schaden, mit dem Recht unvereinbar sind. Es muss den Gefahren wehren und darf die Bürger nicht auf das Unglück schutzlos warten lassen. Wenn der Schaden eingetreten ist, ist es zu spät für die Vermögen, zu spät für das Recht, zu spät für die Freiheit. Das Gericht hat nicht festgestellt, ja im Gegensatz zum Lissabon-Urteil nicht einmal erwogen, dass die durch die Vertreter des Volkes erzwungene Finanzierung fremder Staaten mit dem Vermögen des Volkes die Souveränitätsgrenzen eines Volkes freier Bürger überschreitet und zumindest das Einverständnis der Bürger durch ein neues Verfassungsgesetz erfordert, nämlich durch ein neues Verfassungsgesetz, welches ein neues Volk, das der Unionsbürger, und einen neuen Staat, den der Union, begründet, die funktional, dem Prinzip der einheitlichen Lebensverhältnisse folgend, längst praktiziert werden. Das würde die Zustimmung des Bundesvolkes, aber auch der 16 Landesvölker, die Zustimmung der Völker der anderen Mitgliedsstaaten und die konstitutive Zustimmung des neuen Unionsvolkes voraussetzen, wohl unüberwindbare Barrieren, die darum zu umgehen versucht werden. Hoffnungen, keine Erwartungen Immerhin hat das Gericht ausführlich und richtig das Verbot der Staatsfinanzierung durch das Europäische System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank dargelegt, die dieses Verbot systematisch missachten und weiter »ohne Grenzen« zu missachten angekündigt haben. Über den Antrag, die Verletzung des Staatsfinanzierungsverbots durch die Maßnahmen des ESZB und der EZB festzustellen, den ich namens der von mir vertretenen Beschwerdeführer und im eigenen Namen gestellt habe, will das Gericht erst im Hauptsacheverfahren befinden. Das nährt die Hoffnung, dass es nicht wiederum wie im ersten Prozess gegen die Euro-Rettungspolitik diese Beschwerde entgegen dem Maastricht- und dem Lissabon-Urteil als unzulässig zurückweist. Das wäre erneut ein schwerer Verstoß gegen das Bürgerrecht auf Schutz vor ausbrechenden Rechtsakten der Union, vor deren eigenmächtiger Machtergreifung, also Ultra-vires-Handlungen, die das demokratische Prinzip der begrenzten Ermächtigung verletzen. Ich mache mir Hoffnungen, keine Erwartungen. Das Gericht pflegt ja in seiner Integrationsjudikatur mit Mahnungen auskommen zu wollen. Der Bürgerschutz durch Rechtsschutz leidet dabei größte Not. Der Versuch, Widerstand gegen das Verfassungsunrecht von Regierung und Parlament durch Verfassungsgerichtsschutz zu leisten, ist erwartungsgemäß wieder einmal in Karlsruhe gescheitert. Aber: Wir werden obsiegen. Mehr und mehr Bürger werden sich ihrer Verantwortung für Deutschland bewusst werden, um ihrer selbst, ihrer Kinder und Kindeskinder willen. »Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!«

Sonntag, 2. September 2012

DANKE

Einfach mal´ innehalten und Dankbarkeit fühlen:





Danke.